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Mitarbeiter­angebote und Mitarbeiter­vorteile

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Was sind Mitarbeiterangebote?

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Mitarbeiter­angebote und Mitarbeiter­vorteile

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Mitarbeiterangebote und Mitarbeitervorteile sind aus dem zeitgemäßen Personalmanagement nicht mehr wegzudenken. Essensgutschein, Jobbike uvm. – intelligent eingesetzt, ergänzen sie Lohn oder Gehalt perfekt. Hier erfahren Sie nützliche Tipps dazu.

Was sind Mitarbeiterangebote?

Unter Mitarbeiterangeboten (Benefits) versteht man nichtfinanzielle Leistungen für Mitarbeiter. Diese sind für die Motivation, Mitarbeiterbindung und auch die Profilierung eines Unternehmens als attraktiver Arbeitgeber wichtig.

Was sind die Vorteile von Mitarbeiterangeboten?

  • attraktive Vergütung anbieten: mehr Netto vom Brutto durch den Einsatz steuerfreier und steuerbegünstigter Sonderlohnarten und Benefits
  • steuer- und SV-freie Sachzuwendungen: bis € 50,- im Monat möglich
  • individuelle Auswahl: Essensgutschein, Kindergartenzuschuss, Tankgutschein, Inter­net­pauschale etc. – für jeden das Richtige dabei
  • effektive Mitarbeitermotivation: über Firmenbonus oder Prämiensysteme fördern

Wie kann man Mitarbeitervorteile richtig einsetzen?

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten zur steuerbegünstigten Vergütung über sogenannte individuelle Sonderlohnarten oder Mitarbeiterangebote – mit dem richtigen HR-Tool behalten Sie den Überblick und können Benefits einfach und günstig be- und abrechnen.

Fast 40 Maßnahmen stehen Ihnen je nach Branche und Mitarbeiterprofil zur Verfügung. Egal ob Sachzuwendungen unter Berücksichtigung der 50-Euro-Freigrenze oder des §37B des EStG oder Zuschüsse für Strom, Internet, Telefon direkt auf das Gehaltskonto – hier können Sie und Ihre Mitarbeiter richtig Steuern sparen. 

Sind Essensmarken steuerfrei?

Mit einem Essensgutschein ist die Mittagspause gleich doppelt so entspannt. Einlösen können Ihre Mitarbeiter diese Essensmarken etwa in Restaurants, beim Bäcker oder im Supermarkt um die Ecke. Der Verpflegungskostenzuschuss beläuft sich auf € 6,67 pro Arbeitstag. Davon sind € 3,10 steuer- und SV-abgabenfrei. Mit einer intelligenten HR-Software funktioniert das Ganze auch papierlos: Dafür reichen Ihre Mitarbeiter ihre Belege einfach digital ein – und erhalten die Erstattung im Rahmen der nächsten Gehaltszahlung.

Internetpauschale für Vielsurfer

Zu den besonders beliebten Einsatzmöglichkeiten bei Sonderzahlungen oder Gehaltsoptimierungen gehört auch die sogenannte Internetpauschale oder der Internetzuschuss. Arbeitgeber haben hierbei die Möglichkeit, den privaten Internetanschluss ihres Arbeitnehmers unter gewissen Voraussetzungen mit bis zu € 50,- monatlich oder € 600,- jährlich zu bezuschussen. Hierfür trägt der Arbeitgeber 25 Prozent pauschale Steuer. Die Auszahlung kann direkt auf das Gehaltskonto erfolgen.

Kinderbetreuungszu­schus­s: Familien fördern

Besondere Mitarbeitervorteile gibt es für junge Familien: Mit einem Kindergartenzuschuss können Unternehmen diese optimal unterstützen. Der Zuschuss ist eine steuer- und sozialversicherungsfreie Arbeitgeberleistung – das Unternehmen kann also abgabenfrei die Kindertagesstätten- oder Kindergartengebühren (Unterbringung und Verpflegung) übernehmen, egal, ob ganz oder teilweise. Ebenfalls wichtig zu wissen beim Kita-Zuschuss: Lohn beziehungsweise Gehalt bleiben davon unberührt.

Tankgutschein und Fahrtkostenzuschuss

Sind Ihre Mitarbeiter oft beruflich unterwegs oder pendeln, bietet es sich an, sie mittels  Fahrtkostenzuschuss zu unterstützen. Dieser Zuschuss für Pendler bietet dem Arbeitgeber wie auch dem Arbeitnehmer Vorteile: Der Arbeitgeber zahlt 15 Prozent Lohnsteuer, aber keine Sozialabgaben. Der Arbeitnehmer profitiert von mehr Netto vom Brutto.

E-Bike für bessere Gesundheit

Möchten sich Ihre Mitarbeiter mehr bewegen und gesünder leben, können Sie Ihnen auch ein E-Bike in Form einer Gehaltsumwandlung anbieten? Dafür leasen Sie ein E-Bike und überlassen es Ihrem Mitarbeiter zur dienstlichen und privaten Nutzung. Die- oder derjenige verzichtet dafür auf den entsprechenden Anteil des Bruttoentgelts und erzielt einen steuerlichen Vorteil.

Zuschuss zum eigenen Werkzeug

Sie beschäftigen Handwerker oder Köchinnen, die ihr eigenes Werkzeug nutzen? Dann könnten Sie sie mit monatlich bis zu € 50,- Werkzeuggeld unterstützen, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben fällig werden. Wichtig ist, dass Nachweise darüber vorliegen, welche privaten Werkzeuge der Mitarbeiter für welche Arbeiten benutzt hat.

Sind Mitarbeitervorteile Sachbezüge?

Einige Mitarbeiterangebote können als Sachbezug angegeben werden. Dazu zählen z. B. Tankgutscheine, Zeitungsabonnements, Stromkosten oder Kosten für das Fitnessstudio – allerdings nur im Wert von € 50,- pro Monat und in Form eines gebundenen Gutscheins oder als Direktleistung des Arbeitgebers.

Auf Knopfdruck mehr Netto vom Brutto

vyble® Mockup: Nettolohn­optimierung auf Knopfdruck

Von Vorteil für Mitarbeitervorteile: Mit der innovativen vyble® Plattform wird die Abrechnung von Sonderzahlungen und Benefits zum Kinderspiel. Nutzen Sie einfach den vyble® Gehaltssimulator, um individuelle, optimierte Lohnkonzepte für Ihre Mitarbeiter zu berechnen – und setzen Sie diese mit wenigen Klicks um oder nicht.

Mitarbeitermotivation leicht gemacht

Gehaltsoptimierung lohnt sich nicht nur für Ihre Mitarbeiter, sondern auch für Sie. Denn auch für Sie als Arbeitgeber winken dabei Steuersparpotenziale. Entdecken Sie jetzt mehr.

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Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieser Seite keine Beratung in rechtlichen Fragen darstellen. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Haftung für rechtlich relevante Inhalte übernehmen. Bei Fragen empfehlen wir Ihnen, einen Juristen zu konsultieren.

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