Kurzarbeitergeld Änderungen

Zum Schutz der Bevölkerung und um eine rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden, wurde auch in Deutschland das öffentliche Leben heruntergefahren. Wenn auch Ihr Unternehmen hierdurch von einer reduzierten oder ausbleibenden Auftragslage betroffen ist, haben Sie die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld (KUG) zu beantragen. Ziel der Maßnahme ist eine Entlastung für Sie als Unternehmer und die Vermeidung von Kündigungen durch eine vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit.

Das Kurzarbeitergeld berechnet sich auf Basis der Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt. Es beträgt dabei bisher 60% der Nettoentgeltdifferenz, beziehungsweise 67% für Mitarbeiter mit mindestens einem Kind. In der vergangenen Nacht hat die Regierungskoalition die Anhebung des Kurzarbeitergeldes in Abhängigkeit vom individuellen Grad der Kurzarbeit verabschiedet. Ab dem vierten Bezugsmonat des KUG wird der Satz auf 70% bzw. 77% für Angestellte mit Kind angehoben. Mit dem siebten Monat erfolgt eine erneute Anhebung auf 80% bzw. 87%. Voraussetzung hierfür ist, dass die Arbeitszeit der betroffenen Mitarbeiter um mindestens 50% reduziert wurde. 

Unsere Services rund um die Verwaltung und Abrechnung Ihrer Mitarbeiter stehen Ihnen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Die Neuerungen werden dank entsprechender Updates in unserem System berücksichtigt, so dass die Beantragung der Erstattungen auch weiterhin möglichst schnell und unkompliziert für Sie erfolgen kann. 

Bei Anfragen zum Thema Kurzarbeitergeld können Sie sich gern an unsere Hotline unter 
0800 – 0800 892 53 oder die eigens eingerichtete E-Mail-Adresse covid-19-kug@vyble.io wenden.