Mobil und flexibel mit dem Jobticket

Wird dem Arbeitnehmer ein Jobticket überlassen, beziehungsweise ein Teil des Tickets bezuschusst, bleiben diese Vorteile seit 2019 steuerfrei. Dieser Betrag ist anschließend auf die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale anzurechnen.
Alternativ kann das Jobticket künftig mit 25 % beim Arbeitgeber versteuert werden. Diese Lösung ist vor allem für Arbeitnehmer, die vom Ticket nur selten Gebrauch machen attraktiv, da hier kein steuerlicher Nachteil entsteht.