Sachbezugskarte bleibt steuerfrei

Wir haben gute Neuigkeiten für Sie: Vor Kurzem hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem offiziellen Schreiben bestätigt, worauf viele Unternehmen gehofft hatten – das Aufladen von Sachbezugskarten bleibt bis mindestens 31. Dezember 2021 steuerfrei. Diesen Beschluss und weitere Neuerungen zum Jahr 2022 haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:

Steuerfreigrenze steigt zum Jahreswechsel auf 50 Euro

Die Freigrenze liegt weiterhin bei monatlich € 44,-. Ab Januar 2022 steigt sie auf € 50,-. Außerdem müssen Sachbezugskarten ab 2022 auf einen Waren- oder Dienstleistungsbereich beschränkt sein. Die vyble® Benefit Card können Sie bereits jetzt oder zum Jahreswechsel bequem umstellen lassen, ohne neue Karten für Ihre Mitarbeiter beantragen zu müssen.

1.500 Euro steuerfreie Corona-Sonderprämie

Die Pandemie war eine herausfordernde Zeit. Im Rahmen der Corona-Sonderprämie können Sie Ihrem Team noch bis 31. März 2022 bis zu € 1.500,- steuer- und abgabenfrei auszahlen – entweder auf das Gehaltskonto oder bequem über die Sachbezugskarte. Auf diesem Wege können Sie dem Team Ihre Wertschätzung für die gemeinsam bewältigten vergangenen Monate zeigen.

Gehälter optimieren mit attraktiven Benefits

In der vyble® HR-Plattform finden Sie eine große Auswahl attraktiver Benefit-Produkte wie die vyble® Benefit Card, die Sie bequem in der Cloud aktivieren und verwalten können. Prüfen Sie gern, welche Leistungen zu Ihrem Unternehmen passen und steigern Sie schnell und einfach die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter.

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