Steuerfreier Corona-Bonus

Steuer- und SV-freie Sonderzahlungen

Als Zeichen der Dankbarkeit für den besonderen Einsatz in der aktuellen Situation möchten zahlreiche Unternehmen ihren Mitarbeitern einen Bonus zukommen lassen. Das Bundesministerium für Finanzen hat nun mitgeteilt, dass Sonderzahlungen von bis zu € 1.500,- steuerfrei ausgezahlt oder als Sachleistung gewährt werden können, wenn diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden (§3 Nr. 11 EStG). Auch in der Sozialversicherung sind diese Prämien beitragsfrei. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld fallen nicht unter diese Regelung.

Eine Einschränkung auf bestimmte Branchen gibt es dabei nicht. Prämien bis zu dieser Höhe, die zwischen dem 01. März und dem 31. Dezember diesen Jahres gezahlt werden, sind für alle Arbeitnehmer abgabenfrei.

Höhere Sonderzahlungen können weiterhin mit dem Algorithmus von vyble® optimiert werden. Der neue Freibetrag von € 1.500,- wird dabei selbstverständlich berücksichtigt. Unser Team unterstützt Sie gern bei der Umsetzung.