Neuregelung der Midijobs
Ab 01.07.2019 trat die Neuregelung der Gleitzone, auch bekannt als Midijob, in Kraft.
Die bisherige monatliche Entgeltgrenze von 850,- € wurde auf 1.300,- € angehoben. Zudem wurde die Bezeichnung als Gleitzone durch den Begriff Übergangsbereich abgelöst.
Die Änderung beruht auf dem sogenannten RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz vom 28. November 2018. Hintergrund ist eine Anpassung der Beitragszeiten. Trotz reduzierter Rentenversicherungsbeiträge entstehen Arbeitnehmern somit künftig keine Rentennachteile mehr.